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Quelle:ECO-News - die grüne Presseagentur
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Lebensmittel
  • Straftaten und OrdnungswidrigkeitenDer im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Text kann beim Bundesanzeiger Verlag, Tel. 0221/97668-0, Fax 0221/97668-278
    angefordert werden.

    B. Kennzeichnung von GVO-Zusatzstoffen und GVO-Aromen

    Zusatzstoffe und Aromen sind vom Geltungsbereich der Novel-Food-VO ausgenommen. Die EU-Kommission erarbeitet derzeit einen Verordnungsentwurf über die Kennzeichnung dieser Zutaten im Hinblick auf gentechnische Veränderungen.
    Nachfolgend der voraussichtliche Inhalt der VO:

    Übertragung der Regelungen der Novel-Food-VO und der Kennzeichnungsverordnungen für GVO-Mais und
    GVO-Soja auf Zusatzstoffe und Aromen

    Kennzeichnungskriterien:
    a. Gleichwertigkeits-Regelung
    (substantielle Äquivalenz)
    b Vorhandensein rekombinanter DNA bzw. entsprechender Proteine

    und damit formale Rücknahme der Ausnahmeregelung für Zusatzstoffe und Aromen gemäß Novel-Food-VO.

    Als unsystematisch ist anzusehen, daß die Zusatzstoffregelungen auf die einzelneZutat bezogen sind, wohingegen die Regelungen für GVO-Mais und GVO-Soja auf das fertige Lebensmittel, d.h. Endprodukt, bezogen sind.

    Der derzeitige Verordnungsentwurf kann beim PoeP, Bundesverband Produzenten ökologischer Produkte angefordert werden,
    Tel. 02235/9543 - 21, Fax 02235/9543 - 20. Mit Inkrafttreten ist Anfang 2000 zu rechnen.

     
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