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angefordert werden. B. Kennzeichnung von GVO-Zusatzstoffen und GVO-AromenZusatzstoffe und Aromen sind vom Geltungsbereich der Novel-Food-VO ausgenommen. Die EU-Kommission erarbeitet derzeit einen Verordnungsentwurf über die Kennzeichnung dieser Zutaten im Hinblick auf gentechnische Veränderungen.Nachfolgend der voraussichtliche Inhalt der VO: Übertragung der Regelungen der Novel-Food-VO und der Kennzeichnungsverordnungen für GVO-Mais und GVO-Soja auf Zusatzstoffe und Aromen Kennzeichnungskriterien: a. Gleichwertigkeits-Regelung (substantielle Äquivalenz) b Vorhandensein rekombinanter DNA bzw. entsprechender Proteine und damit formale Rücknahme der Ausnahmeregelung für Zusatzstoffe und Aromen gemäß Novel-Food-VO. Als unsystematisch ist anzusehen, daß die Zusatzstoffregelungen auf die einzelneZutat bezogen sind, wohingegen die Regelungen für GVO-Mais und GVO-Soja auf das fertige Lebensmittel, d.h. Endprodukt, bezogen sind. Der derzeitige Verordnungsentwurf kann beim PoeP, Bundesverband Produzenten ökologischer Produkte angefordert werden, Tel. 02235/9543 - 21, Fax 02235/9543 - 20. Mit Inkrafttreten ist Anfang 2000 zu rechnen.
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