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Leistungen von Frauen und Maennern in Familie oder LebenspartnerInnenschaft und Erwerbsarbeit sollen in Rentenanspruechen Anrechnung finden: Erziehungs-, Pflege- und Ausbildungszeiten machen einen Teil der ganz normalen Erwerbsbiografien von Frauen und zunehmend Maennern in dieser Gesellschaft aus. Dem soll in der Berechnung der Ansprueche Rechnung getragen werden. Ein neuer Generationenvertrag muss auch ein Geschlechtervertrag sein. Nur dies ist sozial gerecht. Der Bundesfrauenrat von Buendnis 90/ Die Gruenen erwartet, dass die Bundesregierung ein effektives Bundesgleichstellungsgesetz auch fuer die Privatwirtschaft wie im Koalitionsvertrag vereinbart ohne weitere Verzoegerung umsetzt. Oeffentliche Auftraege sollen dabei wie schon in einigen Laendern ueblich an innerbetriebliche Gleichstellungsmassnahmen gekoppelt werden. Dazu bedarf es keiner weiteren Pruefauftraege. Weiter gehoert zu dieser Gesetzgebung ein Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit im Erziehungsurlaub, eine bessere Ausgestaltung des individuellen Diskriminierungsverbot und die Einfuehrung eines Verbandsklagerechts fuer Frauenverbaende und Gewerkschaften. Die Auseinandersetzung mit den innerparteilichen Vorschlaegen zur Strukturdebatte fuehrte im Bundesfrauenrat zu einer kontroversen Diskussion, die eine erste Positionierung wie folgt ergab:
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